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Breitbandförderrichtlinie wird überarbeitet

(zusammengefasster Text)

 

Der Ministerrat hat heute den Eckpunkten für die Überarbeitung der Bayerischen Breitbandförderrichtlinie zugestimmt. Das Konzept sieht folgende Punkte vor:

 

Vereinfachung des Verfahrens

Die Kommunen sollen künftig selbst entscheiden können, wo der Ausbau erfolgt. Die Beschränkung auf Gewerbe- und Kumulationsgebiete soll aufgehoben werden. Auf die Bedarfsermittlung soll verzichtet werden, von einem Bedarf für schnelles Internet ist auszugehen. Die Klärung, ob ein Unternehmen im geplanten Fördergebiet schnelles Internet eigenwirtschaftlich ausbaut, soll beschleunigt werden. Auf die Beteiligung der Bundesnetzagentur soll komplett verzichtet werden. Damit eine komplette Vorfinanzierung des Ausbaus durch die jeweilige Kommune entfällt, sollen Abschlagszahlungen ermöglicht werden.

 

Optimierung der Förderkonditionen

Einzelne Kommunen sollen künftig bis zu einer Million Euro Förderung erhalten können (bisher 500.000 Euro). Die Fördersätze sollen um 20 Prozent auf maximal 80 Prozent (in Einzelfällen bis 90 Prozent) angehoben werden. Insgesamt werden die Fördermittel des Freistaats bis 2018 auf insgesamt 1,5 Milliarden Euro aufgestockt.

 

Verbesserung der Beratung

Für den administrativen Aufwand der Kommunen am Förderverfahren (u.a. Beauftragung externer Planungsbüros) sollen diese ein „Startgeld Netz“ in Höhe eines Festbetrages von 5000 Euro erhalten. Die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sollen die Kommunen vor Ort beim Breitbandausbau unterstützen.

 

Die Förderrichtlinie wird nach der Überarbeitung vom Freistaat der EU-Kommission zur Notifizierung vorgelegt. Über die weitere Entwicklung werden wir wieder informieren

(Stand 13.01.2014, Quelle: www.stmf.bayern.de)